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I. Steuerberatung

  • Aufstellung und Entwicklung von Steuerbilanzen

  • Erstellung von Anhang und Lageberichten

  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen

  • Beratende Mitwirkung bei Aufstellung eines Jahresabschlusses, Anhangs oder Lageberichts

  • Aufstellung von Eröffnungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen sowie schriftlichen Erläuterungsberichten

  • Beratung in allen Angelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts

  • Beratung in Fragen steuerlichter Besonderheiten verbundener Unternehmen

  • Lösung steuerlicher Probleme bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Umwandlungen, Verschmelzungen, Sanierungen, Auseinandersetzungen und Unternehmensveräußerungen

  • Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden

  • Teilnahme an steuerlichen Außenprüfungen

  • Durchführung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte in steuerlichen Angelegenheiten

  • Vertretung in gerichtlichen Steuerverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

  • Beratung und Vertretung in Steuerfahndungs- und Steuerstrafverfahren

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